Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgenden Webseiten des Sportpark Leverkusen, Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Leverkusen:
- www.sportpark-lev.de
- www.calevornia.de
- www.parksauna-lev.de
- www.bad-wiembachtal.de
- www.ostermann-arena.de
- www.leverkusen-halbmarathon.de
- www.powern-fuer-paenz.de
- www.swimchallenge.de
- www.aquavital-lev.de
- www.ucsr-lev.de
Der Sportpark Leverkusen ist bestrebt, ihre Webseiten gemäß des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zu gestalten.
Geltende Anforderungen
Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus §14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG mit Verweis auf die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).
Wesentliche Informationen über den Sportpark Leverkusen
Der Sportpark Leverkusen ist dabei unter anderem verantwortlich für die Verwaltung, Unterhaltung und die wirtschaftliche Betriebsführung für das Freizeitbad CaLevornia, die Park-Sauna, das Hallen- und Freibad Wiembachtal, die Ostermann-Arena und die Schwimmschule Aqua-Vital.
Der Sportpark Leverkusen informiert auf seinen Webseiten über seine Aktivitäten, News, Events und bietet zahlreiche Interaktionsmöglichkeiten, sowie Verlinkungen zu seinen und anderen Social-Media-Kanälen und -Plattformen.
Konformitätsstatus
Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an WCAG 2.2 Level A, AA.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen wurde am 10.09.2025 durch eine externe Bewertung vorgenommen. Die Bewertung erfolgte anhand der gesetzlichen Vorgaben sowie international anerkannter Normen, insbesondere der BITV und der WCAG 2.2 Level AA.
Die Webseiten des Sportpark Leverkusen haben gegenüber dem durch die WCAG 2.2 Level A, AA abgebildeten Konformitätslevel den Status: teilweise konform (nur Teile des Inhalts sind konform).
Der Sportpark Leverkusen stellt Dienstleistungen und Informationen in Anlehnung an § 2 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und an die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) auf ihren Webseiten zur Verfügung. Der Sportpark
Leverkusen ist bemüht, seine Webseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zur Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) barrierefrei zugänglich zu machen. Der Sportpark Leverkusen hat seine Webseiten entsprechend den Konformitätskriterien geprüft und im Hinblick auf eine barrierefreie Nutzung optimiert.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die Webseiten des Sportpark Leverkusen sind mit den Anforderungen weitestgehend vereinbar. Es gibt jedoch Inhalte, die Menschen mit Behinderung den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:
- Nicht alle Grafiken und Objekte verfügen über eindeutige Alternativtexte und teilweise fehlen Alternativtexte (BITV-Prüfschritt 9.1.1.1b).
- Nicht alle Formularelemente verfügen über programmatisch ermittelbare Beschriftungen. Teilweise fehlen <label>-Elemente oder die Zuordnung for/id bzw. aria-label/aria-labelledby ist unvollständig, sodass
- Feldbezeichnungen für Screenreader nicht zuverlässig verfügbar sind (BITV-Prüfschritt 9.1.3.1h).
- Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln ihren Zweck nicht durch maschinenlesbare Angaben. autocomplete-Attribute („Purpose“-Tokens, z. B. name, email, address-line1, postal-code) sind teilweise nicht gesetzt oder nicht normgerecht, wodurch Assistenzfunktionen und Auto-Fill eingeschränkt sind (BITV-Prüfschritt 9.1.3.5).
- Nicht alle Dokumente haben einen sinnvollen Dokumententitel (BITV-Prüfschritt 9.2.4.2).
- Das Consent-Tool (initiale Ansicht) lässt sich nicht vollständig mit der Tastatur bedienen.
Der Sportpark Leverkusen beabsichtigt, diese Mängel zeitnah zu beheben.
Nicht barrierefrei Inhalte von Drittanbietern
Auf einzelnen Seiten binden wir externe Dienste ein, deren Barrierefreiheit außerhalb unseres unmittelbaren Einflusses liegt. Dazu zählen
- YouTube-Videos,
- Google Maps,
- Komoot-Streckenguide,
- Armin Galinowski Auslastungsampel,
- Podcasts über Spotify,
- 15 Komma3
- Anmelde-/Ergebnisportal von Raceresult.
Bei diesen Inhalten kann es u. a. zu fehlenden Untertiteln/Transkripten, eingeschränkter Tastaturbedienbarkeit, unzureichender Screenreader-Unterstützung oder kontrast-/fokusbezogenen Problemen kommen; außerdem können Einwilligungsdialoge von Drittanbietern die Nutzung erschweren.
Für wesentliche Informationen stellen wir – soweit möglich – barrierearme Alternativen bereit (z. B. Untertitel/Transkripte, textliche Adress- und Anfahrtsbeschreibungen, statische
Kartenausschnitte bzw. GPX-Downloads). Sollten Sie auf Barrieren stoßen, informieren Sie uns bitte. damit wir eine Lösung anbieten können.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.09.2025 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben zur Barrierefreiheit
Sollten Sie bei der Nutzung des Internetangebots des Sportpark Leverkusen auf Barrieren stoßen oder Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen, schreiben Sie uns gerne per E-Mail an info@sportpark-lev.de oder rufen Sie uns an unter Telefon 0214 / 406 58 01.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung der Sportpark Leverkusen Webseiten benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes NRW wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf
Telefon: 0211- 855-5 https://www.mags.nrw/
Zusätzlich an die Ombudsstelle für barrierefreie IT NRW: https://www.it.nrw/informationstechnik/digitale-verwaltung/ueberwachungsstelle-fuer-barrierefreiheit-nrw